Sachkundeprüfung in Theorie und Praxis gem. §3 Abs. 2 NHundG

Ab dem 1. Juli 2013 müssen Hundehalter ihre Sachkunde nachweisen können. Hundehalter/innen, die sich nach dem 1. Juli 2011 erstmals einen Hund angeschafft haben und laut Gesetz nicht anderweitig als sachkundig gelten, müssen den Nachweis der Sachkunde über eine theoretische und praktische Prüfung erbringen. Die theoretische Prüfung ist vor Aufnahme der Hundehaltung, die praktische Prüfung innerhalb des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen. Erst die vollständig in Theorie und Praxis abgelegte Prüfung gilt als Nachweis der Sachkunde. Ziel: Bessere Prävention vor Beißattacken und zusätzlich mehr Tierschutz durch Nachweis der Sachkunde, Verzicht auf pauschale Rasselisten.

Zu den Preisen

Die Theorieprüfung kann direkt abgelegt werden, ein Vorbereitungskurs dazu ist nicht obligatorisch. Übungsfragen, eine Literaturliste zum Download und Antworten auf weitere Fragen gibt es im Netz: Mehr erfahren

Wenn Sie einen Prüfungstermin vereinbaren möchten, können Sie gerne anrufen oder mailen, ich kann Ihnen dann die nächsten Termine nennen.

Ich führe die Prüfungen ausschließlich schriftlich in Papierform durch. Wenn Sie die Fragen beantwortet haben, schicke ich die Prüfung zu GovConnect GmbH (zentrales Hunderegister Niedersachsen), Sie erfahren also nicht direkt nach der Prüfung, ob Sie bestanden haben oder nicht. Nach 2-4 Tagen bekomme ich das Prüfungszertifikat per Mail und schicke es unterschrieben an Sie.

Sie haben für die Prüfung 45 Minuten Zeit. Es gibt insgesamt 5 Kategorien (1.Erziehung, Lernverhalten, 2. Hund und Recht, Leinenzwang, 3. Gefahrensituation, Kommunikation, 4. Zucht, Fortpflanzung, Rasse, Aggression, 5. Haltung, Pflege, Gesundheit) mit insgesamt 35 Fragen. Zu jeder dieser Fragen gibt es immer nur eine richtige Antwort. Um die Prüfung zu bestehen müssen Sie in jeder Kategorie mindestens 50% der Fragen richtig beantwortet haben, außerdem müssen Sie insgesamt mindestens 70% der Fragen richtig beantworten.

Für die Anmeldung brauche ich folgende Daten von Ihnen:

  • Vor- und Zuname
  • Adresse
  • Telefonnummer
  • Ihr Geburtsdatum
  • Ihren Geburtsort

Eine Abmeldung ist bis 18 Uhr am Vortag der Prüfung kostenfrei möglich, bei späterer Abmeldung oder Fernbleiben von der Prüfung wird die Prüfungsgebühr fällig.

Im Verlauf der praktischen Prüfung soll unter anderem nachgewiesen werden, dass der Halter den Hund einschätzen kann, gefährliche Situationen erkennt und in der Lage ist, etwaigen Gefahren vorzubeugen. Der Halter muss den Hund so kontrollieren, dass von diesem keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht. Die praktische Prüfung kann direkt abgelegt werden, ein Vorbereitungskursus dazu ist nicht obligatorisch. Wenn Sie einen Prüfungstermin vereinbaren möchten, können Sie gerne anrufen oder mailen. Wir sprechen uns dann individuell ab, ich prüfe immer nur ein Hund-Halter-Team zur Zeit.

Die Prüfung dauert ca. 60 min.

Für die Anmeldung brauche ich folgende Daten von Ihnen:

  • Vor- und Zuname
  • Adresse
  • Telefonnummer
  • Ihr Geburtsdatum
  • Ihren Geburtsort
  • Chipnummer des Hundes
  • Name der Haftpflichtversicherung

Eine Abmeldung ist bis 18 Uhr am Vortag der Prüfung kostenfrei möglich, bei späterer Abmeldung oder Fernbleiben von der Prüfung wird die Prüfungsgebühr fällig.

Zentrales Register

Jede Hundehalterin und jeder Hundehalter muss ihren/seinen Hund beim Zentralen Register anmelden. Mit dem landesweiten Register soll der Hundehalter zügig ermittelt werden können - etwa bei einem Beißvorfall, wenn die Halterfrage vor Ort nicht anders geklärt werden kann. Die Registrierung ist unter: GovConnect GmbH, www.hunderegister-nds.de oder telefonisch unter 0441/39010400 möglich.